Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Vergütung von Pflegekräften und zu unseren Dienstleistungen. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren!
Häufige fragen zur pflegevergütung
Wer hat Anspruch auf Pflegevergütung?
- Angehörige (z. B. Ehepartner, Kinder, Geschwister) oder enge Vertrauenspersonen, die häusliche Pflege für eine pflegebedürftige Person übernehmen.
- Die Pflegebedürftigkeit muss ärztlich bestätigt und medizinisch notwendig sein.
- Die Vergütung erfolgt je nach Fall durch Krankenkassen, private Versicherungen oder staatliche Unterstützung.
Wie viel kann ich als pflegender Angehöriger verdienen?
Die Höhe variiert je nach Pflegeaufwand und Dauer der Pflegeeinsätze. Unsere Pflegefachpersonen evaluieren gemeinsam mit Ihnen die Situation und definieren die passende Stufe – transparent und nachvollziehbar.
Wird die Pflegevergütung direkt an die pflegende Person ausbezahlt?
Ja, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Auszahlung direkt an die pflegende Person – monatlich und rückwirkend.
Kann ich die Pflegevergütung mit anderen Leistungen kombinieren (z. B. Ergänzungsleistungen)?
In vielen Fällen ja. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wie sich verschiedene Leistungen kombinieren lassen und unterstützen Sie auch bei der Antragstellung.
Muss ich für die Auszahlung Belege oder Nachweise einreichen?
Time2Care GmbH arbeitet mit einem transparenten Dokumentationssystem. So wird jede geleistete Pflegeeinheit festgehalten und geprüft. Die Nachweise sind integraler Bestandteil für eine faire Vergütung.
Benötige ich eine Ausbildung, um eine Pflegevergütung zu erhalten?
- Nein, eine medizinische Ausbildung ist nicht erforderlich.
- Entscheidend ist, dass die Pflege regelmässig und fachgerecht erfolgt.
- Je nach Fall kann ein Pflegekurs oder eine Schulung von Vorteil sein.
Ist meine Pflegevergütung steuerpflichtig?
- Ja, in der Regel gilt die Vergütung als Einkommen und muss versteuert werden.
- Abhängig von der Höhe des Einkommens und der steuerlichen Situation können jedoch Freibeträge oder Abzüge möglich sein.
- Eine individuelle steuerliche Beratung wird empfohlen.
Kann ich neben der Pflegevergütung einer anderen Arbeit nachgehen?
- Ja, dies ist grundsätzlich möglich, sofern die Pflege weiterhin gewährleistet ist.
- In manchen Fällen gibt es eine Maximalanzahl an Pflegestunden pro Monat, die überschritten werden kann.
- Es lohnt sich, dies individuell mit der Vergütungsstelle abzuklären.
Gibt es zusätzliche finanzielle Unterstützungen?
- In bestimmten Fällen sind weitere Zuschüsse oder Entlastungsbeträge möglich.
- Die Krankenkassen oder Sozialversicherungen bieten teilweise Zusatzleistungen für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen oder Entlastungsangebote für pflegende Angehörige.
- Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!
Wie beantrage ich eine Pflegevergütung?
- Ein Antrag muss bei der zuständigen Stelle (z. B. Krankenkasse oder Sozialversicherungen) gestellt werden.
- Es sind ärztliche Nachweise und Angaben zur Pflegesituation erforderlich.
- Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung!
Wie lange dauert die Genehmigung des Antrags?
- Die Bearbeitungszeit kann je nach Institution variieren. In der Regel dauert es zwischen 4 bis 8 Wochen.
- Fehlende Dokumente oder Unklarheiten können den Prozess verzögern – daher empfehlen wir, den Antrag vollständig einzureichen.